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Allgemeine Auftragsbedingungen der
MAREN BOSBACH interior design UG (haftungsbeschränkt)

ALLGEMEINE AUFTRAGSSBEDINGUNGEN der MAREN BOSBACH interior design UG (haftungsbeschränkt),
(nachfolgend MB interior design), Sürther Hauptstraße 53, 50999 Köln, Geschäftsführung Maren
Bosbach. Gültig ab 15.06.2020.

 

§ 1. Geltung der AGB

 

(1) Auftragsverhältnis, Ausschließliche Geltung:
MB interior design bietet die Beratung für Inneneinrichtungen und die Durchführung von Innen-
Einrichtungsprojekten, Dienstleistungen an. Hierbei handelt MB interior design als Auftragnehmer, der Kunde ist
Auftraggeber.
Die Tätigkeit erfolgt gegenüber Auftraggebern ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Der Auftraggeber erkennt
die Wirksamkeit dieser AGB ausdrücklich an und verzichtet auf die Wirksamkeit etwaiger eigener
Vertragsbedingungen. Die Einbeziehung abweichender Allgemeiner Geschäfts- Lieferungs- oder
Auftragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von MB interior design, wobei E-Mails nur dann der
Schriftform genügen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

(2) Künftige Änderungen:
Künftig etwaig von diesen Bedingungen abweichende AGB von MB interior design werden jeweils automatisch
Vertragsbestandteil, soweit dem Auftraggeber die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wurde und
dieser nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wurde. Im Falle des
Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung.

 

(3) Speicherort:
Die aktuellen AGB von MB interior design sind auf der Homepage von MB interior design unter www.maren-
bosbach.com/agb einzusehen.

 

(4) Zugang und Kenntnis:
Sind dem Auftraggeber diese AGB nicht zugegangen, oder wurden sie ihm nicht bei einer anderen Gelegenheit
übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er die AGB aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte
oder kennen musste.

 

(5) Nebenabreden:
Alleiniger Ansprechpartner für Nebenabreden oder Zusicherungen, welche über den Inhalt dieser AGB oder des
jeweils individuell geschlossenen Auftrages hinausgehen, ist Frau Maren Bosbach von MB interior design als
Auftragsverantwortliche.

 

(6) Schriftform:
Sämtliche Modifizierungen dieser AGB sowie anderer mit MB interior design geschlossenen Verträge bedürfen zur
deren Zulässigkeit ausdrücklich der Schriftform. E-Mails tragen der Schriftform nur genüge, wenn dies zwischen MB
interior design und dem Vertragspartner schriftlich vereinbart wurde. Ausgenommen hiervon sind die im Rahmen
des Widerrufsrechts für Verbraucher geltenden Vereinbarungen mit MB interior design.

 

(7) Auftraggeber als Unternehmer oder als Kunde:
Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Als Verbraucher ist jede
natürliche Person anzusehen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann. Gelten nachfolgenden Regelungen nur für Kunden, die auch Verbraucher sind, so wird der Kunde im
Folgenden als "Verbraucher" bezeichnet. Gelten Regelungen nur für Kunden, die Unternehmer sind, so wird der
Kunde im Folgenden dieser Regelung als "Unternehmer“ bezeichnet. Unternehmer ist jede natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt.

 

(8) Gestaltungsrecht:
MB interior design behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen Fällen von diesen AGB abzuweichen.

 

 

§ 2. Vertragsschluss – Angebot

 

(1) Auftragsumfang:
Die im Angebot von MB interior design genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
Angebotsabgabe zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebote von MB interior design sind
freibleibend.

 

(2) pauschale Einrichtungsberatungsleistungen:
Die pauschalen Einrichtungsberatungsleistungen dienen als Orientierung. Die Beratungsleistung von MB interior
design ist mit Durchführung der Beratung abgeschlossen. Die Terminvereinbarung wird verbindlich mit
Bestätigung des Beratungstermins durch MB interior design.

 

(3) Individuelle Beratung und Projektmanagement:
Hierbei erfolgt eine Abstimmung über den genauen Auftragsumfang. Hierzu kann MB interior design eine Offerte
anfertigen, die noch abzustimmen ist. Diese Offerte ist kein verbindliches Vertragsangebot. Sobald die
Abstimmung erfolgt ist, unterbreitet MB interior design dem Auftraggeber ein Angebot. Eine Detaillierung hierzu
kann durch ergänzende Dokumente (Grundriss, Einrichtungsvorschlag) erfolgen, soweit im Angebot darauf
verwiesen wird oder soweit diese Dokumente von MB interior design bestätigt sind. Das Angebot legt den
Auftragsumfang fest und ist kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss. Der Auftraggeber kann die Offerte
von MB interior design durch Unterschrift annehmen. Dadurch erteilt er einen verbindlichen Auftrag zu den dort
festgelegten Bedingungen.

 

(4) Gültigkeit:
Ab Vertragsschluss hält sich der Auftragnehmer drei Monate an die vereinbarten Preise gebunden. Danach ist eine
Veränderung vorbehalten, für zwischenzeitlich eingetretene Preis-, - Lohn- oder Materialerhöhungen
entsprechende Zuschläge zu berechnen.

 

(5) Sofortkauf/ -bestellung:
Bei einer Sofortbestellung über das Internet erteilt der Auftraggeber MB interior design direkt ein schriftliches und
verbindliches Auftragsangebot mit einem konkreten Terminwunsch. Die Sofortbestellung steht der Annahme der
Offerte durch den Auftraggeber gleich und ist ein verbindliches Angebot des Auftraggebers.

 

(6) Auftragsbestätigung:
Mit der Erteilung einer Auftragsbestätigung nimmt MB interior design den Auftrag an. Der Inhalt des Vertrages
wird durch die Auftragsbestätigung bestimmt. Mit Vertragsschluss bestätigen die Parteien, dass keine
Nebenabreden getroffen wurden.

 

(7) Vertragsänderungen durch Auftraggeber:
Sofern der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages Veränderungen am Auftragsumfang vornehmen will, werden
diese nur wirksam, wenn diese Veränderungen und die Auswirkungen dieser Veränderungen auf den Gesamtpreis
von MB interior design schriftlich bestätigt wurden.

 

(8) Vertragsänderungen durch MB interior design:
Die Auftragsbestätigung kann gegenüber der Offerte Veränderungen enthalten, soweit diese handelsüblich sind
bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von MB interior design notwendig sind. Im Übrigen behält sich MB
interior design das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine
solche Änderung handelsüblich oder aufgrund von Gesetzesänderungen /- ergänzungen notwendig und für den
Vertragspartner billig ist.

 

(9) Preise ohne Handling Kosten:
Die Preise des Auftragnehmers enthalten nicht etwaige Handling-Kosten. Diese werden separat berechnet, z.B.
Kosten für die Verpackung, Fracht, Bemusterung, Porto und Versicherungen sowie sonstige Versandkosten.

 

(10) Zeithonorar:
Soweit nichts anderes vereinbart, wird die Tätigkeit von MB interior design auf Basis eines Zeithonorars, zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Das Zeithonorar wird mit einer Taktung von 15 Minuten abgerechnet.
Dieser beträgt Stand Januar 2021: 125,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

 

§ 3. Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

 

(1) Mitwirkungspflicht:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, MB interior design bei der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen nach besten
Kräften zu unterstützen. Falls die erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ausreicht, kann MB interior design die
Mitwirkungspflicht des Auftraggebers schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist einfordern. Kommt der
Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht dennoch nicht nach, ist MB interior design nach vorheriger Ankündigung
berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu beenden. In diesem Fall behält MB interior design den
vollen vereinbarten Vergütungsanspruch.

 

(2) Skizzen/Aufmaße/ Pläne/Grundrisse:
Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die an MB interior design übergebenen Skizzen, Aufmaße, Pläne und
Grundrisse richtig und vollständig sind. MB interior design übernimmt für die Richtigkeit keine Verantwortung/
Haftung. Im Zweifelsfall kann MB interior design – als zusätzlicher Auftrag – ein Aufmaß erstellen.

 

(3) Adressänderung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, MB interior design unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn-
oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift und seiner Rechtsform mitzuteilen.

 

(4) Störungen:
Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, MB interior design unverzüglich über eingetretene Störungen zu
informieren, soweit diese die vertraglichen Leistungen von MB interior design betreffen könnten und eventuelle
Maßnahmen zur Beseitigung der Störung durch MB interior design bzw. von MB interior design beauftragten
Dritten bedingen und im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der von
Mängeln, der Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und
beschleunigen.

 

(5) Änderungswünsche:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Änderungswünsche, welche nach Erteilung eines Auftrages an MB
interior design gestellt sind, in schriftlicher Form oder falls besonders vereinbart, als E-Mail einzureichen. MB
interior design prüft bei jedem Änderungswunsch, ob dieser im Rahmen des ursprünglichen Auftrages liegt und
damit ohne Zusatzkosten bearbeitet wird, oder ob der Änderungswunsch nur im Rahmen eines kostenpflichtigen
Zusatzauftrages durchgeführt werden kann. Ist ein Zusatzauftrag erforderlich, teilt MB interior design dies dem
Auftraggeber mit.

 

§ 4. Widerspruchsrecht / Kündigung

 

(1) Schriftform:
Jede Kündigung bedarf der Schriftform, wobei Telefax und E-Mail der Schriftform nicht genüge tragen.

 

(2) außerordentliche Kündigung:
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. MB interior
design ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Vertragspartner mit
der Zahlung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen ganz oder teilweise in Verzug gerät.

 

(3) Stornogebühren:
Soweit der Auftraggeber eine bereits terminierte Leistung storniert, ist MB interior design berechtigt,
Stornogebühren zu erheben, wenn mit der verbindlichen Vereinbarung von Terminen bereits erhebliche
Dispositionsaufwendungen verbunden waren. Die Stornogebühr beträgt bei Stornierungen ab dem 15. Tag 25 %
des vereinbarten Leistungshonorars, mindestens jedoch 50 EUR. Wenn die Stornierung kürzer als 14 Tage vor dem
verbindlichen Termin erfolgt, 50 % der vereinbarten Gebühr, bei Stornierungen bis 7 Tage gilt die volle
Leistungsgebühr als Stornogebühr.

 

(4) Überwiegende Leistungserbringung:
Soweit MB interior design bei Kündigung bereits Leistungen erbracht hat, die mindestens 75 % der vereinbarten
Vergütung entsprechen, gilt die gesamte Vergütung als sofort fällig. Den Parteien bleibt es unbenommen, den
Beweis für höhere/ geringere Aufwendungen von MB interior design zu erbringen.

 

 

§ 5. Widerrufsrecht für Verbraucher
Das folgende Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn Sie Verbraucher sind und nur dann, wenn die mit uns
geschlossene Vereinbarung nicht in unserem Geschäftslokal geschlossen wurde.

 

(1) Ihr Recht zum Widerruf:
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (MAREN BOSBACH interior design UG
(haftungsbeschränkt), Sürther Hauptstraße 53, 50999 Köln, Telefon +49 171 340 9916, email: info@maren-
bosbach.com)mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

(2) Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren
Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie
verlangt, dass mit den Leistungen während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

 

(3) Verlust des Widerrufsrechts:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zu- stimmung hin mit der
Ausführung der Leistung begonnen haben und die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht
wurde.
Ich bestätige, dass mich MB interior design über mein Recht zum Widerruf, die Folgen und den Verlust informiert
hat:
Ort, Datum Unterschrift
Auftraggeber

 

(4) Verzicht auf das Widerrufsrecht:
In Kenntnis der obigen Widerrufsbelehrung verlange ich ausdrücklich, dass MAREN BOSBACH interior design UG
(haftungsbeschränkt) mit Ihrer Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei
Widerruf für bereits erbrachte Leistungen einen angemessenen Betrag zu zahlen habe und bei vollständiger
Vertragserfüllung durch MAREN BOSBACH interior design UG (haftungsbeschränkt) mein Widerrufsrecht verliere.
Ich verzichte insoweit auf mein Widerrufsrecht und mir ist bekannt, dass eine verbindliche Auftragserteilung in
jedem Fall eine Stornogebühr auslöst und bei einer verbindlichen Auftragserteilung, die weniger als eine Woche
vor dem verbindlichen Leistungstermin erfolgt, die vollständige Leistungsgebühr zu zahlen ist.
Ort, Datum Unterschrift
Auftraggeber

 

 

§ 6. Zahlungsbedingungen

 

(1) Nettopreise:
Die in den Angeboten aufgeführten Preise werden durch schriftliche oder konkludente Annahme wirksam. Alle
Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer, die der Auftraggeber zusätzlich zu zahlen hat.

 

(2) Zusatzleistungen:
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch den Auftraggeber beauftragt werden, Mehraufwendungen
durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, verschuldete oder unverschuldete Transportverzögerungen durch
nicht oder nicht termingerechte oder nicht fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der
MB interior design sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungsgrundsätzen der MB
interior design in Rechnung gestellt.

 

(3) Absage einzelner, beauftragter Leistungen:
Sagt der Auftraggeber einzelne, beauftragte Leistungen oder einen Termin ab, so kann MB interior design hierfür
Stornogebühren entsprechend § 4 geltend machen. Die Geltendmachung weitergehender
Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

(4) Geringerer Schaden:
Dem Auftraggeber bleibt es ebenfalls vorbehalten, einen etwa geringeren Schaden des Auftragnehmers
nachzuweisen. Zudem sind vom Auftraggeber sämtliche bei denen vom Auftragnehmer beauftragten Dritten,
Leistungsträgern und Subunternehmen anfallenden Kosten zu übernehmen und zu bezahlen. Die Zahlungen sind
fällig nach Rechnungsstellung.

 

(5) Höhere Gewalt:
Falls Leistungen in Folge höherer Gewalt oder in Folge von Umständen abgesagt werden müssen bzw. nicht
durchgeführt werden können, und dies von keiner der Vertragsparteien zu vertreten hat, bleibt der Auftraggeber
verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt der Absage angefallen Kosten zu übernehmen und zu bezahlen. Weiterhin
übernimmt und bezahlt der Auftraggeber bis zum Zeitpunkt der Absage die der MB interior design angefallenen
Spesen, Fahrt-, Reise-, Unterbringungs- und Transportkosten, die durch Besichtigungen, Besprechungen und
Abstimmungstreffen sowie Präsentationen entstanden sind.

 

(6) Rechnungsstellung:
MB interior design ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach Erbringung in Rechnung zu stellen.
Rechnungsbeiträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.

 

(7) Vorauszahlung:
Darüber hinaus ist MB interior design berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
• 50 % des Auftragswertes bei Vertragsabschluss;
• 50 % des Auftragswertes bis acht Tage vor Präsentation (persönlich/E-Mail)
Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen. Auszahlungen werden nicht verzinst. Zahlungen gelten erst als erfolgt,
wenn über den Betrag verfügt werden kann.

 

(8) Zugang:
Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via E-Mail an die vom Kunden bei Vertragsschluss
mitgeteilte E-Mail-Adresse zugestellt worden ist.

 

(9) Verzug:
Im Falle des Zahlungsverzugs ist MB interior design vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank, mindestens aber 6 % zu berechnen, weiterhin für eine Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10 €
pro Mahnung zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu berechnen.

 

 

§ 7. Aufrechnung
Gegenansprüche von MB interior design kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberstehender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis
zu.

 

 

§ 8. Leistungserbringung

 

(1) Grundlage:
Die Leistungen bestimmen sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung.

 

(2) Erfüllungsort:
Grundsätzlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von MB
interior design.

 

(3) Einschaltung Dritter:
Soweit MB interior design im Rahmen des Auftrags für den Auftraggeber mit Dritten, wie z.B. Lieferanten,
Handwerker, Hersteller, etc. in Kontakt tritt, erfolgt dies immer und ausschließlich im Namen und im Auftrag des
Auftraggebers, nicht für MB interior design selbst. Sämtliche Leistungsbeziehungen mit Dritten werden
ausschließlich vom Auftraggeber beauftragt. Dementsprechend können Verarbeitungs-, Montage-,
Umarbeitungsmängel nicht gegenüber MB interior design geltend gemacht werden. MB interior design kann
diese auf Wunsch und Weisung des Auftraggebers für den Auftraggeber beim Dritten geltend machen.

 

(4) Erfüllungsgehilfen:
MB interior design ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene und dritte Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Einzelheiten und eingesetzte Personen hierzu werden dem Auftraggeber auf dessen Wunsch hin mitgeteilt.

 

(5) Termintreue:
Kann MB interior design verbindlich vereinbarte Leistungen aus Gründen, die MB interior design nicht zu vertreten
hat, nicht einhalten, wird der Auftraggeber unverzüglich über den voraussichtlichen neuen Termin informiert. Der
Auftraggeber hat eine angemessene Nachleistungsfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen
Verzugsanzeige durch den Auftragnehmer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Leistungsfrist mit deren Ablauf,
zu gewähren. Sofern MB interior design bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht leisten kann, kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

 

(6) Höhere Gewalt:
Die Leistungsfrist verlängert sich bei vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Störungen wie Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen, z. B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten,
falls eine für die Verbringung der Kaufsache in das Zollinland erforderliche Einfuhrgenehmigung nicht oder nicht
rechtzeitig erteilt wird, bei Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel usw..

 

(7) Schriftliche Mahnung vor Rücktritt:
Zum Rücktritt ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Leistungsfrist die Leistung
schriftlich anmahnt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Leistungsfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende
Nachfrist.

 

(8) Rücktrittskosten:
Im Falle des Rücktritts kann MB interior design die bis zum Rücktritt angefallenen Leistungen, sowie etwaige
aufgrund des Rücktritts entstehenden Kosten sofort in Rechnung stellen.

 

(9) Skizzen:
Bei den dem Auftragnehmer für Grafikarbeiten zur Verfügung gestellten Unterlagen wird vorausgesetzt, dass diese
reprofähig und in einwandfreiem Zustand sind. Soweit dies nicht der Fall ist, behält sich der Auftragnehmer vor, die
Neuerstellung oder Verbesserung der Vorlagen auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen, wobei der
Auftraggeber dann die erforderlichen Kosten nach Zeit und Materialaufwand zu zahlen hat. Reinzeichnungen,
Vermaßungen, Farbmuster bzw. Farbangaben und Standardangaben sind für den Auftragnehmer verbindlich.
Sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass die Skizzen nicht den tatsächlichen Bedingungen entsprechen, hat der
Auftragnehmer die hierdurch entstehenden Aufwendungen zu tragen.

 

(10) Farbangaben:
Bei der Umsetzung bestimmter Farbangaben nach HKS, RAL oder Pantone in fotografischer Technik garantiert der
Auftragnehmer eine Farbgenauigkeit bis zu 60-70 %. Exakte Farbgenauigkeit kann nur für die Siebdrucktechnik
garantiert werden, soweit ein solches Verfahren ausdrücklich vereinbart wird. Soweit der Auftraggeber keine
näheren Angaben erteilt, werden diese vom Auftragnehmer nach gestalterischen Grundsätzen selbst bestimmt.
Hieraus kann für den Auftraggeber kein Anspruch auf Mängelhaftung abgeleitet werden. Das gleiche gilt für die
Vermaßung von Negativen, Dias und sonstigen Vorlagen. Gleiches gilt für Empfehlungen oder Vorbestellungen,
die im Rahmen der pauschalierten Beratungspakete durchgeführt werden. Eine für MB interior design verbindliche
Farbbestimmung kann nur im Rahmen eines Vor-Ort-Termins erfolgen, bei dem die richtigen Lichtverhältnisse
bestehen. Findet dieser nicht statt, kann eine Mängelhaftung nicht begründet werden.

 

(11) Zeitaufwand:
Kreative, gestalterische oder konzeptionelle Leistungen wie Erstellen eines Layouts, Standskizze, Reinzeichnungen
usw. werden grundsätzlich nach Zeitaufwand berechnet.

 

 

§ 9. Geistige Schutzrechte / Urheberrechte

 

(1) Schutzrechte Dritter:
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Auslieferung seines Auftrages, insbesondere bei Bestellung von
Reproduktionen und sonstigen Umgestaltungen eines Werkes Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte Dritter
verletzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MB interior design unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm
gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Der Auftraggeber stellt MB interior design hiermit von jeglicher
Haftung aus der Verletzung eines etwaigen Urheberrechts oder eines sonstigen Schutzrechtes Dritter frei und
erstattet MB interior design anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.

 

(2) Freistellung:
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers erstellt worden, so hat der
Auftraggeber MB interior design von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher
Schutzrechte von Dritten erhoben werden.

 

(3) Eigenes Urheberrecht:
An Kostenvoranschlägen, Konzepten, Grafiken, Zeichnungen, Bildvorlagen (Negative, Positive, Diapositive usw.)
und anderen Unterlagen des Auftragnehmers behält dieser sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dem Auftraggeber werden im Zweifel einmalige
Nutzungsrechte für die erstmalige Umsetzung der von MB interior design entwickelten Ideen übertragen. Eine
nochmalige Nutzung bzw. Weitergabe bedarf der schriftlichen Zustimmung von MB interior design, die mit einer
separaten Vereinbarung und gegen Zahlung von Nutzungsgebühren erteilt werden kann.

 

(4) Werkstücke:
Mit dem Eigentumsübertrag an einem von MB interior design gefertigten Werkstück (Original oder
Vervielfältigung) wird das Urheberrecht nicht übertragen. MB interior design darf in geeigneter Weise auf die
Produktion, die Dienstleistung oder MB interior design hinweisen, es sei denn, dass der Auftraggeber dies aus
wichtigem Grund nicht wünscht und er hierauf bereits bei Auftragserteilung hinweist.

 

 

§ 10. Gewährleistung

 

(1) Pflicht zur Mängelrüge:
Sollte eine Leistung oder eine Lieferung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber
unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Dazu ist der Auftraggeber verpflichtet, die
Leistung oder Lieferung unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Die Rüge eventueller Mängel hat unverzüglich
schriftlich zu erfolgen. Für Mängel der Leistung, einschließlich eventuellen Fehlens ausdrücklich zugesicherter
Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: MB interior design steht
ein Nachbesserungsrecht gem. § 439 BGB zu.

 

(2) Nachbesserungsrecht:
Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen der MB interior design nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem,
der MB interior design erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Insbesondere wenn durch die Annahme der
Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der vereinbarten Leistung ganz erheblich beeinträchtigt wird. Der Auftraggeber
hat dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, eventuelle Mängel nachzubessern bzw.
zu beseitigen. Ausnahmsweise und nur im Notfall zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der
Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von dem Auftragnehmer die
Kosten der Ersatzvornahmen zu verlangen. Allerdings muss der Auftragnehmer vorher hiervon verständigt und sein
Einverständnis eingeholt werden.

 

(3) Änderungen:
Durch etwaige, seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des
Auftragnehmers vorgenommene Änderungen an den vereinbarten Leistungen wird die Haftung hierfür, auch für
daraus entstehende Folgen, aufgehoben.

 

(4) Leistungsstörungen:
Im Falle von Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung
des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die MB
interior design begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der MB interior design unverzüglich
mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §

14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen die MB interior design nur dann geltend
gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich
vorgesehenem Ende der Leistungserbringung gerügt wurde.

 

(5) Verkehrssicherungspflicht:
Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers zur
Verfügung, übernimmt er in diesem Fall die Verkehrssicherungspflicht für die zur Verfügung gestellten Flächen
und Räumlichkeiten. Der Auftraggeber stellt die MB interior design von jeglicher Haftung frei, die aus einer
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten
und Flächen herrühren. Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf
die Abtretung der Haftansprüche, die dem Auftragnehmer gegenüber dem Lieferer des Fremderzeugnisses
zustehen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verwendung dieses
Fremderzeugnisses zur Last. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in
allen Fällen vom Übergabezeitpunkt ab nach sechs Monaten.

 

(6) Verzögerungen:
Verzögert sich die Fertigstellung der Inneneinrichtungen (Mobiliar), der Versand, die Aufstellung oder die
Inbetriebnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach
Gefahrübergang. Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die entstanden sind wegen:
Ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den
Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete
Betriebsmittel, Austauschstoffe, sofern sie nicht auf Veranlassung des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
Materialbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen
nicht zur Reklamation.

 

§ 11. Rücktritt vom Vertrag

 

(1) Kreditwürdigkeit:
Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners vorausgesetzt. Ist diese Voraussetzung
bei Abschluss des Vertrages nicht gegeben oder entfällt sie danach, kann MB interior design vom Vertrag
zurücktreten oder sofortige Zahlung verlangen. Mangelnde Kreditwürdigkeit kann u.a. angenommen werden,
wenn sich der Vertragspartner mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug befindet.

 

(2) Fristsetzung:
Entrichtet der Vertragspartner trotz fälliger Teilzahlung und Mahnung mit Fristsetzung seine Zahlungsverpflichtung
nicht, ist MB interior design berechtigt, nach letztmaliger Nachfristsetzung, die mindestens 7 Werktage betragen
muss, vom Vertrag zurückzutreten, sofortige Zahlung des Gesamtbetrages zu verlangen und sämtliche Arbeiten
ohne weitere Ankündigungen einzustellen.

 

 

§ 12. Haftung

 

(1) Fahrlässigkeit:
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche gegenüber MB interior design
ausgeschlossen, wenn die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Insbesondere
haftet MB interior design nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs,
insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung
gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(2) Exzedenten Versicherung:
Bei einem Leistungsangebot der MB interior design mit erhöhtem Risiko kann MB interior design die
Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die MB interior design verpflichtet sich, auf
Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden
Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die
Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der MB interior design als Auslagen
erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

 

(3) Dritte:
Sofern MB interior design im Auftrag eines Auftraggebers Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem
Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers
u. ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber MB interior design von sämtlichen
Haftungsansprüchen Dritter einschließlich etwaiger Folgeschäden frei, soweit diese die vorgenannten
Haftungsgrenzen übersteigen. Das Gleiche gilt auch für von Gegnern verursachte Schäden.
(4) Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers:
Der Auftraggeber haftet auch für Schäden, die vom ihm bzw. seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder
sonstiger Dritter durch fahrlässigen oder vorsätzlichen Umgang mit eingebrachten Einrichtungen oder technischen
Ausstattungen verursacht werden. Dem Auftraggeber obliegt es stets, fehlendes Verschulden nachzuweisen. Die
MB interior design übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die
Durchführung von Leistungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der
Auftraggeber die MB interior design von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder
Teilnehmern der MB interior design gegenüber erhoben werden. MB interior design haftet insbesondere nicht,
wenn das Einsatzpersonal während der Allgemeine Auftragsbedingungen der MB interior design den Weisungen
des Auftraggebers unterliegt

 

(5) Kein Werksvertrag:
MB interior design erbringt Leistungen. Ein bestimmter Erfolg der Vertragsleistung, sei es bspw. die Organisation,
Konzipierung oder Durchführung eines Events, wird nicht geschuldet. Die Haftung für mittelbare Schäden des
Auftraggebers, insbesondere entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Finden die gesetzlichen Regelungen
dennoch ausnahmsweise Anwendung, gilt als vereinbart, dass die von MB interior design erbrachten Leistungen
als geschuldeter Erfolg im Sinne der gesetzlichen Regelungen abgenommen wird, wenn der Auftraggeber die
Leistungen ganz oder teilweise in Anspruch nimmt bzw. nutzt. Vorstehende Regelung gilt auch für Leistungen von
Dritten, die von MB interior design beauftragt sind. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Falls keine
unverzügliche Anzeige erfolgt, ist ein Anspruch ausgeschlossen.

 

(6) Fehlerhafte Informationen:
MB interior design haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhaften Informationen, Unterlagen oder Materialien des
Vertragspartners beruhen.

 

(7) Verjährung:
Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab Kenntniserlangung der
die Anspruchsberechtigung auslösenden Umstände. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die aus einer
vorsätzlichen Handlung, grob fahrlässigem Verhalten oder arglistiger Täuschung gegenüber MB interior design
begründet werden.

 

 

§ 13. Vermittlungsleistungen

 

(1) Vermittlungsleistungen:
MB interior design haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt und / oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet
sind.

 

(2) Freistellungsanspruch:
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist MB
interior design von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche
aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

 

(3) Kundenschutz:
Soweit MB interior design als Vermittler und Agenturen von Dienstleistungen, Handwerkern, Künstlern usw. tätig
ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, die von MB interior design hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss
von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen
Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die MB interior design so zu stellen, als wäre
das unerlaubte Direktgeschäft von der MB interior design vermittelt worden. MB interior design hat in diesem Fall
Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision - pro Verstoß des Auftraggebers die der Auftraggeber für das
konkrete Vermittlungsgeschäft an die MB interior design gezahlt hätte.

 

(4) Drittkosten:
Ist MB interior design im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber
Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.ä., direkt
zu tragen.

 

 

§ 14. Geheimhaltung– Datenschutz - Referenzkunde

 

(1) Geheimhaltung:
Die Parteien verpflichten sich, keine Informationen oder Unterlagen über Geschäftsgeheimnisse, insbesondere
über die im Angebot und / oder Vertrag und den vorliegenden AGB enthaltenen Vereinbarungen und Konzepte der
MB interior design, Dritten zugänglich machen, weiter- oder selbst zu verwenden. Diese Verpflichtung entfällt,
wenn die Weitergabe der Informationen oder Unterlagen für die Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen aus
dem Vertragsverhältnis erforderlich ist. Mitarbeiter des Auftraggebers sind von diesem schriftlich zur Erhaltung der
Geheimhaltungsverpflichtung, insbesondere über den Inhalt der Arbeitsunterlagen zu verpflichten.

 

(2) Datenschutz:
MB interior design sowie der Vertragspartner verpflichteten sich, bei sämtlichen während der Zusammenarbeit
bekanntwerdenden Geschäftsvorgängen die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten.

 

(3) Personenbezogene Daten:
MB interior design ist berechtigt, die ihr aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner zugänglich
gewordenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene geschäftliche Zwecke zu
verwenden, insbesondere zu speichern, zu übermitteln bzw. zu verarbeiten. Darüber hinaus wird MB interior
design personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben. Die zur Einhaltung der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erforderlichen Rechte und Pflichten finden sich in unserer separaten
Datenschutzerklärung und im Internet unter https://maren-bosbach.com/datenschutz/.

 

(4) Referenzkunde:
Soweit nicht anders vereinbart, ist MB interior design berechtigt, den Vertragspartner zu eigenen Werbezwecken
als Referenzkunde in eigenen Werbeauftritten, insbesondere im Internet zu benennen. Wünscht der Kunde dies
nicht, genügt eine schriftliche Mitteilung an MB interior design.

 

 

§ 15. Schlussbestimmungen - Verschiedenes

 

(1) Erfüllungsort:
Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz von MB interior design in Köln

 

(2) Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen MB interior design und Vertragspartnern,
soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist, ist Köln

 

(3) Deutsches Recht:
Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht), auch wenn der
Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

(4) Zustimmungsvorbehalt:
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit MB interior design geschlossenen
Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von MB interior design.

 

(5) Salvatorische Klausel:
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel
ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intension der ungültigen
Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen
entsprechend.

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